Was ist Kirchengeld?

Das Kirchgeld ist eine Steuer, die von der Kirchgemeinde erhoben wird und deshalb auch als Ortskirchensteuer bezeichnet wird. Im Gegensatz zur Landeskirchensteuer, die Sie in Abhängigkeit von der Einkommensteuer zahlen, dient das Kirchgeld ausschließlich der Finanzierung unserer kirchgemeindlichen Aufgaben. Bestritten werden davon Ausgaben für unsere Kinder- und Jugendarbeit, für kirchenmusikalische Aktivitäten, für Familien- und Seniorenarbeit und nicht zuletzt für die Unterhaltung und Instandhaltung der kirchgemeindlichen Gebäude, ganz besonders unserer beiden Kirchengebäude sowie für Verwaltungsaufgaben. Nicht davon bestritten werden die Gehälter der Mitarbeiterinnen im Verkündigungsdienst in den unserer Gemeinde zustehenden Stellenanteilen.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung des Kirchgeldes finden sich im landeskirchlichen Kirchensteuergesetz in Verbindung mit der Kirchgeldordnung und dem Ortsgesetz über die Ortskirchensteuer.

Kirchgeldpflichtig sind alle Kirchgemeindeglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Höhe des Kirchgeldes ist von der Höhe der Einkünfte abhängig und ist der Einstufungstabelle im Kirchgeldbrief zu entnehmen. Ebenso wie die Landeskirchensteuer kann die Ortskirchensteuer als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Als Nachweis werden Zahlungsbelege (Kontoauszug oder Bar-Quittung) mit dem Buchungstext „Kirchgeld“ akzeptiert.

In der Regel erhalten Sie im April den Kirchgeldbescheid (Kirchgeldbrief) und im November noch einmal eine Erinnerung, falls wir bis dahin noch keinen entsprechenden Zahlungseingang verbuchen konnten. Sie können das Kirchgeld bar in der Pfarramtskanzlei entrichten oder per Überweisung auf folgendes Konto bezahlen:

Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchenbezirk Leipzig


IBAN: DE90 3506 0190 1620 4790 27


BIC: GENO DED1 DKD (Bank für Kirche und Diakonie – KD-Bank)

Verwendungszweck: 1826 – Kirchgeld Jahr - Name des Einzahlers -